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Miet- und Zahlungsbedingungen:
- Abschluß des Mietvertrages.
Mit der Anmeldung bietet der Kunde uns den Abschluß eines Mietvertages an, er soll schriftlich erfolgen. Mit der schriftlichen Bestätigung durch uns kommt der Vertrag zustande. Innerhalb von 2 Wochen -nach Erhalt der Bestätigung- ist eine Anzahlung von 10% des Mietpreises auf unser Konto bei der Hamburger Sparkasse zu überweisen. Erfolg die Anzahlung nicht in dieser Zeit, ist der Vertrag ungültig. Die Restzahlung erfolgt bei Ankunft,-vor Nutzung des Mietobjektes.
- Die in der Preistabelle angegeben maximale Personenzahl darf nicht überschritten werden,außer durch die Anzahl von Babybetten, wie bei den Hausbeschreibungen angegeben.Bei den Fincas und Ferienhäuser kann leider keine Kinderermäßigung gegeben werden.
- Bei den angebotenen Mietobjekten wirken wir als Vermittler zwischen dem Mieter und dem Besitzer der Objekte.
Unsere Leistungen: Sorgfältige Auswahl und korrekte Beschreibung der Objekte, Begleitung von vereinbarten Treffpunkten zu den Mietobjekten, ständiger Ansprechpartner - wenn notwendig - während der ganzen Mietdauer. Für Ausfälle auf Grund höherer Gewalt (Strom- und Wasserausfall) haften wir nicht. Wir sind berechtigt bei höherer Gewalt (zum Beispiel nach einem Sturm) oder auch bei nicht vorsehbaren Bauarbeiten ein anderes gleich- oder höherwertiges Objekt zur Nutzung anzubieten, oder den Vertrag zu kündigen. In diesem Falle wird der bereits eingezahlte Betrag voll zurückgezahlt.
- Im Mietpreis sind folgende Leistungen eingeschlossen - wenn nicht ausdrücklich - anders vermerkt.
- wöchentlicher Wechsel der Bettwäsche und der Handtücher,
- alle Energiekosten für Wasser, Strom, Heizung und
- die Kosten für die Endreinigung.
- Rücktritt durch den Mieter:
Beim Rücktritt werden folgende Gebühren fällig:
- bis 60 Tage vor Mietantritt 30 Euro
- ab den 59. Tag vor Mietantritt 10% des Mietpreises
- ab den 30. Tag vor Mietantritt 20 % des Mietpreises und bei nicht Antritt 90% des Mietpreises.
- Mitwirkungspflichten:
Der Mieter wird gebeten bei Ankunft sich von der Ordnungsmäßigkeit der Einrichtung zu überzeugen. Schäden und Mängel sind uns - den Vertragspartnern - sofort mitzuteilen. Das Mietobjekt und die Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, alle während seiner Aufenthaltdauer entstandenen und durch ihn verursachten Schäden zu haften.
- Alle Nebenabsprachen sollten schriftlich bestätigt werden. Alle Nebenabsprachen mit Dritten, auch mit den Besitzern sind nicht verbindlich.
- Gerichtstand ist Reinbek
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